Hallo an alle user
ich habe Hausratversicherung abgeschlossen,durch den Einbruch in meinem Haus würde vom Gutachter festgestellt,dass ich unterversichert bin.der Berater hatte mir nicht ausführlich erklärt .
hat jemand hier damit Erfahrung gemacht?was meint ihr,was soll ich dagegen tun damit die Versicherung mir doch voll erstattert?
vielen dank vorerst für euer Antwort
LG
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21.11.2012, 13:56 #1Foren-Novize
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Unterversichert
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21.11.2012, 14:15 #2
AW: Unterversichert
wie wir juristen schön sagen: kommt drauf an!
alles hängt von dem Vertrag, Versicherung und derer AVB ab.
1. Hast du in deinem Vertrag ein Unterversicherungsverzicht vereinbart/abgeschlossen? Dann bedeutet das, dass der Versicherer im Schadensfall nichts von der Entschädigung abzieht - egal wie viel der Hausrat aktuell wert ist. Wenn nein, dann gehe zu Punkt 2. und 3.
2. Die Versicherung zahlt trotzdem. Jedoch wird sie ihre Leistung kürzen. Kommt drauf auf, was der tasächliche Wert des Hausrats ist und welcher Wert versichert worden ist. Danach kann mal pi mal Daume die Kürzung abschätzen. Um die genaue Kürzung zu erfahren, muss du in die AVB´s deiner Versicherung schauen. Eine Kürzung auf Null ist nur in Extremfällen möglich.
Wichtig ist auch, wann die Versicherung abgeschlossen worden ist. Gewisse Versicherung haben Wartezeiten, in denen sie nicht beansprucht werden können.
3. Sollte die Nr. 2 der Fall sein, dann auf jeden Fall Regress in dieser ausgebliebenen Höhe beim Berater nehmen, solange die Falschberatung zutreffend ist. Sollte es hart auf hart kommen und du ihn verklagen wirst (hast schon Rechtschutzversicherung? :-D), bist du in der Beweispflicht, dass er dich falsch beraten hat. Da ist in der Praxis nur schwierig zu beweisen und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
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22.11.2012, 21:48 #3Foren-Novize
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AW: Unterversichert
danke YokoOno für deine antwort!
ich habe kein Unterversicherungsverzicht abgeschlossen.und hatte dieVersicherung seit 2010 ,nach einem jahr also 2011 war der Einbruch.
ich habe auch seitdem direkt mit dem Berater gesprochen,nur leider bekamm ich ihn kaum noch ans telefon...
auf meinem Fax reagiert er nach mehrere aufforderungen erst.
und noch ,ich habe leider keine Rechtschutzversichrung.
was meinst du?habe ich 1 chance?
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23.11.2012, 08:32 #4
AW: Unterversichert
Du bist wirklich unterversichert
Hapftpflicht und Rechtsschutz (insbesondere in Deutschland) sind m.M. nach schon essentiel.
Was sagte der Berater? Hat sich der Wert deiner Wohnung (Immobiliar, Elektrogeräte, Ausstattung) seit dem Abschluss der Versicherung erhöht?
Jetzt musst du nur abwarten, wieviel die Versicherung von dem Schaden übernimmt. Den Rest könntest du dir ggf. vom Berater wegen seiner Pflichtverletzung holen. Hast du Beweise dafür, dass er dich falsch beraten hat? Schriftstück, einen Zeugen, der beim Beratungsgespräch/Vertragsabschluss dabei war, der beweisen kann, dass er dich bezüglich des Wertes der Wohnung falsch beraten hat, bzw. gar nicht aufgeklärt hat? Falls nein, siehts für dich eher düster aus.





































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