Ich habe mir bei Topman am 22 Oktober eine Jacke bestellt und auch 2 Tage später eine Versandbestätigung erhalten. ( Standartlieferung)
Nun steht da auf der Website dass es so ungefähr eine Woche dauert bis das Päckchen ankommt. Nun sind fast 2 Wochen um und mir wurde immer noch nichts geliefert!!! Also habe ich den Kundendienst angeschrieben und der meinte unverschämt: "Bitte ziehen Sie in Betracht, dass es manchmal bis zu einem Monat dauern kann, bis per Standardlieferung versandte Pakete geliefert werden. Dies ist auch in unserem AGB nachzulesen."
Auf der Website steht nur dass es normalerweise innerhalb von 2 Wochen ankommt. Habe ich ein Recht mein Geld zurückzuverlangen oder ist das nur normal bei diesem "Drecksladen"?
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01.11.2012, 13:26 #1Foren-Novize
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Topman-Bin nur noch genervt
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01.11.2012, 13:43 #2
AW: Topman-Bin nur noch genervt
Hast du die ganze AGB gelesen? Wenn es dort drinnen steht, kannst du gar nichts.
Aber du hast vermutlich ein Rückgabe Recht oder wenn du die Jacke wieder zurück schickst oder nicht an nimmst, kriegst du dein Geld wieder!"You will have serious setbacks. You will get injured. You will overtrain for long periods. You will get misled. You will have sustained periods of desperate frustration. Family, education, personal and career concerns will get in the way. Through all of that this you must maintain your zest for training." (beyond brawn; Stuart McRobert)
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01.11.2012, 13:43 #3
AW: Topman-Bin nur noch genervt
Hast du die ganze AGB gelesen? Wenn es dort drinnen steht, kannst du gar nichts.
Aber du hast vermutlich ein Rückgabe Recht oder wenn du die Jacke wieder zurück schickst oder nicht an nimmst, kriegst du dein Geld wieder!"You will have serious setbacks. You will get injured. You will overtrain for long periods. You will get misled. You will have sustained periods of desperate frustration. Family, education, personal and career concerns will get in the way. Through all of that this you must maintain your zest for training." (beyond brawn; Stuart McRobert)
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01.11.2012, 13:58 #4Foren-Novize
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AW: Topman-Bin nur noch genervt
Hallo,
Ja ich hab's mir durchgelesen und nirgends steht etwas von einem Monat.
http://de.topman.com/webapp/wcs/stor...rue#fragment-3
Nur unten steht etwas von 2 Wochen.
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02.11.2012, 13:33 #5Silberne MensHealth.de-Feder
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AW: Topman-Bin nur noch genervt
Es ist einfach unverschämt von der Liefergesellschaft.
Aguila
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07.11.2012, 15:59 #6
AW: Topman-Bin nur noch genervt
Du hast mehere Möglichkeiten, die man dir aber aufgrund nicht allen bekannten Tatsachen nicht vollständig beantworten kann:
1) sollen es noch nicht 14 Tage her sein, übe dein Widerrufsrecht aus sofort
2) es kommt drauf an, was in den AGBs zum Vertragsabschluss steht: ist der Vertrag erstmit Ankommen der Ware zustande gekommen (d.h. die Bestellung auf der Seite lediglich ANgebot bzw. Auftrag ist), dann kannst du dein "Auftrag" bis zur Anlieferung der Ware widerrufen.
3) steht in AGBs etwas von zwei Wochen und nicht 4 wie behauptet, eine Frist zur Lieferung setzen, 5 Arbeitstage reicht völlig aus (Vorausgesetzt, der Kaufvertrag laut AGBs zustande gekommen). Nach der fruchtlosen Verstreichung der Frist, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
4) warte auf die ware. Wenn sie ankommt und du immer noch sauer bist, von deinem Widerruf innerhalb von 2 Wochen ab Annahme der Ware Gebrauch machen. Kostet die Jacke über 40 EUR, Trägt der Käufer die Versandkosten.
5) negative Bewertung bei https://www.shopauskunft.de/ abgeben
6) nie wieder bei Topman einkaufen
:-)
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15.01.2013, 11:43 #7Bronzene MensHealth.de-Feder
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AW: Topman-Bin nur noch genervt
Hallo vfbstuttgart05,
ich weiß, daß dieser Post schon etwas älter ist und daher vermutlich meine Anmerkung für dich zu spät kommt. Aber grundsätzlich schaut es so aus, dass ein Angebot im Internet ja grundsätzlich keinen Adressanten hat, daher rechtlich kein Angebot darstellt, sondern eine "Aufforderung zum Angebot" (lat. invitatio ad offerendum).
Deine Absicht, etwas zu kaufen, nennt sich juristisch "Willenserklärung", bestehend aus Handlungswille, Rechtsbindungswille (in Österreich: Willenserklärung) und Geschäftswille. Diese Willenserklärung hast du eindeutig mit deiner Bestellung abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist aber das Rechtsgeschäft noch nicht gültig, da die Willenserklärung nur von deiner Seite erfolgt ist. In weiterer Folge hat nun dein "Geschäftspartner" von sich aus eine Willenserklärung abzugeben (Dies inkludiert die Beschaffenheit der Ware, den Preis und div. Konditionen wie z.B. die Lieferdauer).
Dein Geschäftspartner hat aus meiner Sicht mit der Versandbestätigung das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes bestätigt.
Nun zu deinen Möglichkeiten:
1) Anfechtung wegen Irrtum (§119 BGB): ist aus meiner Sicht ausgeschlossen, weil du die treibende Kraft des Rechtsgeschäftes warst und daher angenommen werden kann, dass du dich vollinhaltlich informiert hast.
2) Anfechtung wegen Täuschung (§123 BGB): aus meiner Sicht ebenfalls schwierig, weil die Ware, also der Rechtsgegenstand in der Versandbestätigung vermutlich beschrieben ist und dem entspricht, was du dir vorgestellt hast
3)Widerrufsrecht (§355 BGB): nachdem es sich um ein Rechtsgeschäft nach dem Fernabsatzvertrag (§312ff BGB) handelt, kannst du jederzeit ohne Angabe einer Begründung innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 14 Tage, oder ev. lt. ABG's) widerrufen. Dies kann in Textform erfolgen, oder (sofern die Ware schon bei dir eingelangt ist) die Ware zurücksenden (wohlgemerkt innerhalb der Frist).
4) Der Vertragspartner kann sich auch auf ein Rückgaberecht verständigen, dessen Einzelheiten sich nach §356 BGB richten müssen.
Lg cyberzyklop





































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